Nach einem Schaden zu Ihrem KFZ-Sachverständigen

Nach einem Schaden

Schadengutachten, Kostenvoranschläge und Beweissicherung

Schäden lassen sich an der Schuldfrage entscheiden. Sogenannten Kasko-Schäden, bei denen es keinen Unfallgegner oder Verursacher gibt, werden im Rahmen des mit der Versicherung geschlossenen Vertrags reguliert. Hier ist der Einsatz eines neutralen Sachverständigen eher die Ausnahme. 

Haftpflichtschäden, meist ausgelöst durch Unfälle oder Parkrempeleien, werden sinnvollerweise im Rahmen eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags bewertet. Dabei ist die anzunehmende Schadenhöhe für den Bewertungsaufwand entscheidend. Bei sogenannten Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag. In der Regel wird die Versicherung hier auch nicht für die Kosten eines Gutachtens aufkommen. Bagatellschäden liegen, je nach Region, zwischen 600,- und 1000,- €.

Dennoch ist es richtig, auch bei vermeintlich kleinen Schäden einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Er entscheidet, ob ein Schadengutachten oder nur ein Kostenvoranschlag zu erstellen ist.

Ein Gutachten ist gleichzeitig ein Bestandteil der Beweissicherung.