Schadengutachten vom KFZ-Sachverständigen

Schadengutachten vom KFZ-Gutachter

Das enthält ein Schadengutachten

Ein Schadengutachten umfasst verschiedene Informationen, die für die Regulierung eines Sachschadens notwendig sein können:

  • Wert zum Zeitpunkt des Unfalls unmittelbar vor Schadeneintritt
  • Allgemeiner Zustand
  • Dokumentation von Vorschäden
  • Umfang des Schadens
  • Restwert ermittelt anhand von konkreten Marktangeboten, falls eine Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt
  • Feststellung eines sogenannten "wirtschaftlichen und technischen Totalschadens"
  • Kosten des Nutzungsausfalls

Mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Wie Sie den Schaden reguliert wissen möchten, ist Ihnen überlassen. 

130%-Grenze oder Opfergrenze

Auch im Fall eines Totalschadens können Sie ggf. Ihr Fahrzeug noch reparieren lassen, wenn nämlich die Kosten für die Reparatur 130% des Wiederbeschaffungswertes ohne Unfallschaden nicht überschreiten.

Falls also bei einer Schadenhöhe von 6.500,- € für die Reparatur und einem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von 5.000,- € ein sog. "Integritätsinteresse" besteht - Ihnen also die Reparatur Ihres Lieblings lieber ist als der Verkauf -, dann ist die Versicherung verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen.

Freie Werkstattwahl des Geschädigten

Sie haben das Recht eine Werkstatt Ihrer Wahl für die Reparatur zu wählen - Werkstätten wiederum sind, zumindest wenn es Vertragswerkstätten sind, an gewissen Reparaturtabellen gebunden. Innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Reparaturzeiten und Kosten ist die Versicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.   

Versicherungen bieten gelegentlich eigene Werkstätten für die Reparatur an, sogenannte Partnerwerkstätten. Diese folgen dann den von der Versicherung festgelegten Vorgaben und müssen ggfs. zu niedrigeren Kosten als für die Instandsetzung üblich abrechnen, was bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollte.

Recht auf einen Anwalt

Ungeachtet einer strittigen Rechtslage beim Unfall ist es sinnvoll, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Sofern keine Teilschuld am Unfall besteht, ist die gegnerische Versicherung zur Übernahme der Kosten eines Anwalt Ihres Vertrauens gesetzlich verpflichtet. Doch auch bei Unsicherheit über die Schuldfrage sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Kommt dieser nach Ihrer Schilderung der Lage zu dem Schluss, dass Ihnen im Falle einer Beratung Kosten entstehen würden, muss er Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.

Ein Anwalt kann aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt hinzugezogen, werden, falls die Regulierung nicht so reibungslos verläuft, wie es zu hoffen ist.

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