Gutachten zur Wertminderung

Wertminderung nach einem Unfall

Wertminderung nach einem Unfall

Auch wenn ein Fahrzeug fachmännisch repariert wird, kann, gerade bei neueren Fahrzeugen, der Wert beeinträchtigt werden. Die Höhe der sogenannten Wertminderung lässt sich ermitteln und muss im Fall von Haftpflichtschäden vom Versicherer erstattet werden.

In der Regel ist die Ausweisung der Wertminderung Bestandteil eines Schadengutachtens, kann aber bei Bedarf auch separat ermittelt werden.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf: