Beratung durch den KFZ-Sachverständigen

Beratung durch den KFZ-Sachverständigen

Wir beraten Sie kostenlos

Weil nichts umsonst ist, ist es auch unsere Beratung nicht. Sie hilft uns genauso, wie sie Ihnen hilft. Wir können im Rahmen der Beratung Einblick in die Situation gewinnen und im Fall der Beauftragung wesentlich fokussierter an die Aufgabe gehen.

Sie können aus der Beratung einen klaren Fahrplan für die Regulierung von Unfallschäden mitnehmen oder Erkenntnisse über Vorteile von Wertgutachten gewinnen.

Beratung nach einem Unfall

Jeder Fall hat seine eigene Chronologie, eigene Zusammenhänge und Herausforderungen. Als Berater stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Wissen um Abläufe rund um die Regulierung zur Verfügung. So lassen sich Fehler und Konflikte mit der regulierenden Partei vermeiden.

Während der Beratung arbeiten wir einen Ablauf aus, der von vornherein eine gute Einschätzung über den zu beschreitenden Weg ergibt.

Haftpflichtschaden

Im Fall eines Haftpflichtschadens ohne Teilhaftung haben Sie das Recht, einen Anwalt und einen eigenen Gutachter zu Rate zu ziehen. Von beidem sollten Sie Gebrauch machen. Versicherungen haben naturgemäß ein Interesse, Fälle so günstig wie möglich zu regulieren. Es ist durchaus sinnvoll und vom Gesetzgeber gewollt, dass auf beiden Seiten Waffengleichheit herrscht. Die stellen Sie mit eigenem Anwalt und Sachverständigen her.

Auch im Fall einer Teilhaftung kann es sinnvoll sein, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern. In jedem Fall ist es sinnvoll einen eigenen Sachverständigen einzusetzen, denn egal ob der von der Versicherung bestellt wird oder von Ihnen eingesetzt wird: In jedem Fall müssen Sie die Kosten für das Gutachten im Rahmen der Teilhaftung tragen. Da ist es sinnvoller, wenn ein unabhängiger Sachverständiger das Gutachten erstellt.

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden unterliegt dem Vertragsrecht. Alle Bedingungen über die Regulierung werden im Versicherungsvertrag geklärt. In der Regel werden Gutachter hier nur bezahlt, wenn sie von der Versicherung bestellt werden und es ist in der Regel nicht möglich, mit einem weiteren Gutachten dagegen zu halten, falls man mit dem Ergebnis der Versicherungsgutachtens nicht einverstanden ist.

Beratung zur Fahrzeugbewertung

Gebrauchtwagen zu kaufen ist immer auch eine Sache des Glücks. Oder der Vorbereitung. Misstrauen von Käufern ist die konsequente Folge von Enttäuschungen beim Autokauf.

Dieses Vertrauen lässt sich durch ein Gutachten herstellen. Ein Gutachten ist wie ein Qualitätssiegel und für den Käufer ein Garant für einen fairen Kauf.

Bitte schreiben Sie uns, zu welcher Art Schaden Sie Beratung suchen und wie wir Sie erreichen können: